BAUR / SCHMITT / BÖHMER & PARTNER
NOTAR & RECHTSANWÄLTE
Aktuelle Informationen / Veröffentlichungen
PREPS 2005 - 2 (Zertifikate) Credit Swiss (Deutschland) AG vom Landgericht Frankfurt zum Schadenersatz verurteilt.
Das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 10.07.2009, 2-21 O 476/08) verurteilt die Credit Swiss (Deutschland) AG zur Rückzahlung der Anlage PREPS 2005 -- 2 Zug um Zug gegen Übereignung der Zertifikate wegen Verheimlichung von vertraulichen Rückprovisionen (sog. "kick back") und folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07).
Text (256KB)
Argentinien Bonds (Inhaberschuldverschreibungen) - Vollstreckung
gegen Argentinien aufgrund rechtskräftigem Urteil des OLG Frankfurt:
Wir vollstrecken in Vermögen gegen Argentinien in der EU.
Argentinien Bonds (Inhaberschuldverschreibung), ständige Rechtsprechung
OLG Frankfurt: Das OLG Frankfurt weist in ständiger Rechtsprechung Berufungen
der Republik Argentinien gegen Urteile, die Argentinien zur Zahlung verpflichtet
zurück und lässt auch die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.
(Beschluss des OLG Frankfurt vom 03.01.2008, 8 U 121/07/2/21 O 92/05).
Text
(64KB)
Niederlassung in Deutschland einer Limited nach englischem
Recht: Beschluss Landgericht Gießen vom 07.07.2006 (6 T 27/05).
Das Landgericht Gießen weist das Amtsgericht - Handelsregister - Gießen mit
einer sehr umfangreichen Begründung an, die Niederlassung einer Limited nach
englischem Recht in das Handelsregister einzutragen.
Text
(2,3MB)
Argentinien - Anleihen: Das Bundesverfassungsgericht (2
BvR 1504/06) nimmt die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil OLG Frankfurt
vom 13.06.2006 (8 U 107/03) nicht an und lehnt den Antrag auf Erlaß einer
einstweiligen Anordnung ab.
Die Republik Argentinien hat gegen das Urteil OLG Frankfurt vom 13.06.2006
(8 U 107/03, unten zu lesen) Verfassungsbeschwerde eingelegt und den Antrag
auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt. Das Bundesverfassungsgericht
hat mit Beschluss vom 14.09.2006 (2 BvR 1504/06) einstimmig beschlossen, die
Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen und damit erledigt sich der Antrag
auf einstweilige Anordnung. Das Bundesverfassungsgericht begründet seine Entscheidung
unter anderem wie folgt. Die Begründung des OLG Frankfurt, dass die Frage
nach Reichweite und Wirkung des völkerrechtlichen Staatsnotstands in seinem
Urteil nicht, bzw. wegen Änderung der tatsächlichen Umstände nicht mehr entscheidungsfähig
sei, sei vertretbar.Ein weiteres Rechtsmittel gegen das Urteil des OLG Frankfurt
vom 13.06.2006 ist nicht gegeben und damit ist das Urteil OLG Frankfurt vom
13.06.2006 abschließend und endgültig rechtskräftig; es wird gegen die Republik
Argentinien vollstreckt.
Urteil
Bundesverfassungsgericht (722kB)
Argentinien - Anleihen: Rechtsprechung Oberlandesgericht
Frankfurt und Bundesverfassungsgericht 2006
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 13.6.2006 (Az. 8 U 107/03) das Urteil
des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 32 C 1511/02 - 72 vom 6.5.2003) bestätigt
und die Berufung der Republik Argentinien zurück gewiesen. Die Revision zum
Bundesgerichtshof wurde nicht zu gelassen. Argentinien wurde gemäß Antrag
zur Zahlung verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Staatsnotstand
oder eine Zahlungsunfähigkeit Argentiniens verneint. Das Bundesverfassungsgericht
(Az. 2 BvR 608/06 vom 6.4.2006) hatte zuvor die Beschwerde Argentiniens gegen
ein Wiederaufnahme des Rechtsstreit durch das Oberlandesgericht Frankfurt
(Az. 8 U 107/03 vom 16.2.2006) zurück gewiesen.
Urteil
OLG Frankfurt vom 13.6.2006 (2,09MB)
Beschluss
Bundesverfassungsgericht vom 6.4.2006 (65kB)
Beschluss
OLG Frankfurt vom 16.2.2006 (593kB)
Argentinien wird zur Zahlung von Zinsen (Anleihen) verurteilt
und der Verzicht auf die Immunität als Staat festgestellt
In einem Rechtstreit gegen die Republik Argentinien vor dem Amtsgericht Frankfurt
(Main) wegen der Zahlung von Zinsen aufgrund Anleihen haben wir die Kläger
vertreten. Die Republik Argentinien wurde antragsgemäß zur Zahlung von Zinsen
verurteilt; ferner stellt das Amtsgericht Frankfurt den Verzicht der Immunität
der Republik Argentinien als Staat fest (AG Frankfurt Az. 32 C 1511/02 - 72,
Urteil vom 6.5.2003). Das Urteilt bestätigt eindeutig, das die Republik Argentinien
entgegen ihrer Behauptung zahlungsfähig ist. Eine Vorlagepflicht des Amtsgerichts
an das Bundesverfassungsgericht wird verneint.
Text (25kb)
Das Unternehmen in der Krise - Insolvenzrecht und Sanierung
- Organhaftung und Corporate Governance. 2005
Schriftenreihe der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung e.V. Band 33
(Herausgeber) , Shaker Verlag, Aachen, www.dbjv.de
A Legislação Alemã sobre a Recuperação
e Falência - Bankruptcy Proceedings in Germany - Vortrag
Instututo Brasiliero de Recuperação da Empresa - IBRE I Congresso International
de Direto Empresarial 13.5.2005 - 14.6.2005 in Campinas, Brasilien
Rechtzeitige Sicherung der Nachfolge in Unternehmen
Zum Thema gesellschaftsrechtliche Unternehmensorganisation, Personalentwicklung
und Unternehmensnachfolge
GmbH Rundschau 20/2000 (GmbHR 2000/ R325)
"Der Neue muss in Seniors Fußstapfen passen"
Zum Thema Personalentwicklung und Unternehmensnachfolge
Deutsche Verkehrs Zeitung (DVZ) vom 8.6.2000
1. Januar 2000: Insolvenz als Folge eines EDV-Ausfalls
und Haftung der Geschäftsleitung
Zum Thema Haftung der Unternehmensorgane bei der Jahr-2000-Umstellung
GmbH Rundschau 1/1999 (GmbHR 1999, R1)
"Wenn der Chef nicht aufpasst, ist sein Häuschen weg –
Gefängnis droht"
Zum Thema Haftung der Unternehmensorgane bei der Jahr-2000-Umstellung
Deutsche Verkehrs Zeitung (DVZ) vom 2.9.1999
"Sie brauchen einen großen Zettelkasten und einen guten
Anwalt"
Zum Thema "Haftung der Unternehmensorgane bei der Jahr-2000-Umstellung
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 2.11.1998
Medienrecht, Wirtschaftsrecht und Ausländerrecht im deutsch-brasilianischen
Dialog
Schriftenreihe der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung e.V. Band 25
(Herausgeber) , Verlag Peter Lang Frankfurt, www.dbjv.de